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Windenergieanlagen weltweit
Integres und regelkonformes Verhalten hat für ENERCON höchste Priorität und bildet die Grundlage unseres Unternehmenserfolgs. Daher ist es von großer Bedeutung, von potentiellem Fehlverhalten Kenntnis zu erlangen und dieses abzustellen.
Das ENERCON Hinweisgebersystem bietet Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und anderweitig betroffenen Personen die Möglichkeit, Hinweise über (mögliche) Compliance-Verstöße abzugeben.
Wir prüfen jeden Hinweis gewissenhaft und gehen ihm konsequent nach. Eine wichtige Säule des Hinweisgebersystems ist das Prinzip eines fairen Verfahrens. Wir garantieren den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie für die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeitenden. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die dazu beitragen, integres Verhalten bei ENERCON zu fördern, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und geschützten Prozesses bearbeitet.
Hinweise können über das digitale Hinweisgebersystem, per Mail an compliance@enercon.de oder den Ombudsmann von ENERCON abgeben. Selbstverständlich steht Mitarbeitenden von ENERCON auch die jeweilige Führungskraft als Ansprechpartner zur Verfügung.
Um die Anonymität bestmöglich zu schützen, empfehlen wir, Hinweise über das digitale Hinweisgebersystem von privaten Geräten außerhalb des Firmennetzwerks abzugeben. Weiterhin raten wir, die Webadresse des digitalen Hinweisgebersystems manuell einzugeben:
enercon.integrityline.com/frontpage
Damit der Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, bitten wir darum, diesen so konkret wie möglich zu beschreiben. Idealerweise sollten die fünf W-Fragen Berücksichtigung finden:
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Beschreibungen sollten so formuliert sein, dass auch fachfremde Personen diese nachvollziehen können. Die Bearbeitung der Hinweise wird erleichtert, wenn der Hinweisgeber für Rückfragen zur Verfügung steht. Das digitale Hinweisgebersystem und der Ombudsmann ermöglichen dies auch bei Abgabe von vollständig anonymen Hinweisen.
Ombudsmann von ENERCON:
Dr. Tobias Rudolph
Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Westtorgraben1
90429 Nürnberg
rudolph@rudolph-recht.de
+49 (0) 911 / 999 396 0
+49 (0) 179 / 537 40 94
Beschwerdeverfahren von ENERCON
Das Hinweisgebersystem von ENERCON fungiert ebenfalls als Beschwerdeverfahren. Als Ausdruck der unternehmerischen Verantwortung und im Sinne der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bietet das Beschwerdeverfahren potentiell betroffenen Stakeholdern Zugang zu Abhilfe.
Das Beschwerdeverfahren steht nicht nur allen Mitarbeitenden von ENERCON (einschließlich ihrer rechtmäßigen Vertreter), sondern auch den Geschäftspartnern (einschließlich ihrer Mitarbeitenden sowie deren rechtmäßige Vertreter) sowie anderweitig betroffenen Personen (z.B. Anwohner in der Nähe einer
Produktionsstätte) oder Organisationen (z.B. Medienvertreter, Nichtregierungsorganisationen) zur Verfügung.
Weiterführende Informationen können der Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren entnommen werden. Diese steht in sechs Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Französisch und Türkisch.
Deutsch
Englisch
Spanisch
Portugiesisch
Französisch
Türkisch
Informationen zum Norwegischen Transparenzgesetz